Lesenswert illustriert die Begründung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati vom 2. September 2015 im Fall Gerling & Associates Inc. v. Gearhouse Broadcast Pty. Ltd. die Regeln und Ausnahmen. Beispielsweise darf das Reparaturangebot eines Dritten für das mangelhafte Fahrzeug als Kostenbeweis verwertet werden, obwohl die Australier keinen Zeugen anboten, weil das Angebot als üblicher Geschäftsbeleg gilt, auf den sich die Beteiligten verlassen.
Auch die Schadensminderungspflicht wurde untersucht. Der Käufer muss angemessene Anstrengungen zur Schadensminderung nachweisen, während der Verkäufer beweisen muss, dass solche Maßnahmen unzureichend sind. Zudem erörterte das Gericht übersichtlich die verschiedenen Einreden gegen die Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug, die der Verkäufer trotz Abnahme erfolglos als Folge- und Gewährleistungsschäden anfocht.