App-bestellter Fahrer sticht Gast ab: Haftet App-Macher?
CK • Washington. In Search v. Uber Technologies Inc. vor dem Bundesgericht der Hauptstadt folgte am 10. September 2015 eine Entscheidung über die Haftung einer Technikfirma, die über ein Smartphone-Programm selbständige Fahrer vermittelt, für deren Missetaten, hier ein Messerstechen, gegenüber Passagieren.
Im Kern betrifft der Prozess die Frage, ob die Fahrer Arbeitnehmer sind oder der App-Anbieter als reiner Fahrdienstvermittler für independent Contractors von einer Haftung verschont bleibt. Das Gericht stellt den Sachverhalt einschließlich der Beziehung zwischen Anbieter und Fahrer, der Abrechnung und Zahlungswege, der Kontrolle von Preisen und Leistungen sowie des Einsatzes von Fahrzeugen und der Verfügbarkeit von Fahrern dar, die die Einstufung als Arbeitnehmer oder Selbständigem beeinflussen.
Der verletzte Kläger argumentiert, dass die Ausübung der Kontrolle, die Fahrerauswahl, ihrer Einweisung und der Aufsicht, die unzureichend gewesen sein sollen, für den Arbeitnehmerstatus sprechen und eine Arbeitgeberhaftung begründen. Kausale Fehler bei der Auswahl führen nach Ansicht des Gerichts jedoch bei jedem Status zur Haftung.
Auf 23 Seiten beschreibt es wegweisend und vertieft die möglichen Anspruchsgrundlagen, um dann einigen den Boden zu entziehen, während andere im weiteren Verfahren durch Beweisaufnahmen substantiiert und rechtlich belegt werden dürfen.
Im Kern betrifft der Prozess die Frage, ob die Fahrer Arbeitnehmer sind oder der App-Anbieter als reiner Fahrdienstvermittler für independent Contractors von einer Haftung verschont bleibt. Das Gericht stellt den Sachverhalt einschließlich der Beziehung zwischen Anbieter und Fahrer, der Abrechnung und Zahlungswege, der Kontrolle von Preisen und Leistungen sowie des Einsatzes von Fahrzeugen und der Verfügbarkeit von Fahrern dar, die die Einstufung als Arbeitnehmer oder Selbständigem beeinflussen.
Der verletzte Kläger argumentiert, dass die Ausübung der Kontrolle, die Fahrerauswahl, ihrer Einweisung und der Aufsicht, die unzureichend gewesen sein sollen, für den Arbeitnehmerstatus sprechen und eine Arbeitgeberhaftung begründen. Kausale Fehler bei der Auswahl führen nach Ansicht des Gerichts jedoch bei jedem Status zur Haftung.
Auf 23 Seiten beschreibt es wegweisend und vertieft die möglichen Anspruchsgrundlagen, um dann einigen den Boden zu entziehen, während andere im weiteren Verfahren durch Beweisaufnahmen substantiiert und rechtlich belegt werden dürfen.