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Samstag, den 12. Sept. 2015

App-bestellter Fahrer sticht Gast ab: Haftet App-Macher?

 
.   In Search v. Uber Technologies Inc. vor dem Bundes­gericht der Hauptstadt folgte am 10. September 2015 eine Entscheidung über die Haftung einer Technik­firma, die über ein Smart­phone-Programm selb­ständige Fahrer vermit­telt, für deren Misse­taten, hier ein Messer­stechen, gegen­über Passa­gieren.

Im Kern betrifft der Pro­zess die Frage, ob die Fahrer Arbeit­nehmer sind oder der App-Anbie­ter als reiner Fahr­dienstver­mittler für independent Contractors von einer Haf­tung ver­schont bleibt. Das Gericht stellt den Sach­verhalt ein­schließ­lich der Bezie­hung zwischen An­bieter und Fahrer, der Abrech­nung und Zahlungswege, der Kon­trolle von Prei­sen und Leistun­gen sowie des Ein­satzes von Fahr­zeugen und der Verfüg­barkeit von Fah­rern dar, die die Ein­stufung als Arbeit­nehmer oder Selb­ständigem beein­flussen.

Der verletzte Kläger argu­mentiert, dass die Aus­übung der Kontrolle, die Fahrer­auswahl, ihrer Ein­weisung und der Auf­sicht, die unzu­reichend ge­wesen sein sollen, für den Arbeit­nehmer­status spre­chen und eine Arbeit­geber­haftung begründen. Kausale Fehler bei der Auswahl führen nach An­sicht des Ge­richts jedoch bei jedem Sta­tus zur Haf­tung.

Auf 23 Seiten beschreibt es weg­weisend und ver­tieft die mög­lichen Anspruchs­grund­lagen, um dann eini­gen den Boden zu ent­ziehen, wäh­rend andere im wei­teren Ver­fahren durch Beweis­aufnahmen sub­stanti­iert und recht­lich be­legt werden dür­fen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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