Das Gesetz schützt Anbieter wie YouTube vor einer Haftung, wenn sie im vereinfachten Verfahren nach Erhalt einer Take-Down Notice eines Urheberrechtsinhabers ein Werk vom Internet nehmen. Im vorliegenden Fall ging die klagende Videomacherin gegen einen Vertreter von Urheberrechten an Musik vor, der in ihrem hausgemachten Video Musik eines von ihm vertretenen Künstlers im Hintergrund entdeckte und YouTube zur Löschung veranlasst hatte.
Sie behauptete, die Hintergrundmusik sei eine erlaubte Nutzung im Sinne des Fair Use des Copyright Act, die ihr Werk legal mache und gegen einen Löschantrag feie. Der Streit zwischen den Parteien geht um Schadensersatz und die Haftung des Urheberrechtsvertreters, der den Fair Use nicht berücksichtigte und somit nicht gutgläubig gegen das Werk vorging.
Das Gericht entschied, dass die Geschworenen die Tatsachenfragen des Fair Use, der Bösgläubigkeit und des absichtlichen Ignorierens des Fair Use nach 512(f) des Copyright Act nach der Willfull Blindness Doctrine prüfen müssen und die Klage nicht schon aus Rechtsgründen abgewiesen werden darf. Jedenfalls ist Urheberrechtsinhabern jetzt zu empfehlen, mögliche Rechtsverletzungen vor einem Löschungsantrag besonders um- und vorsichtig zu prüfen und zu dokumentieren.