• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 16. Sept. 2015

Mit 12 Flammenwerfer und Leibesvisitation erleben  

.   In J. B. v. James Fassnacht erfuhr der 12-jäh­rige Flam­menwer­ferbast­ler, wie leicht er als Terror­verdäch­tiger in die Haft gelangt und eine Leibes­visi­tation erlebt. Techni­sches Geschick bil­ligt ihm das Gericht zu.

Die Strip Search erklärt es weg­weisend als auch in der Kinder­haft zuläs­sig. Nach dem Aufent­halt hatte der Junge die Unter­suchung ange­prangert und verlor. Immer­hin genoss er als Kind den Vor­teil der anony­men Partei­enbe­zeichnung als Ausnahme von der ame­rikani­schen Regel.

Mit den gewich­tigen verfas­sungsrecht­lichen Aus­führun­gen des Bundes­berufungs­gerichts des drit­ten Bezirks der USA in Phi­ladel­phia vom 15. Sep­tember 2015 kann er wohl nicht viel anfan­gen, doch dem Straf­rechtler sind sie an Herz gelegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.