Apples Ideen in Samsungs Telefon
CK • Washington. Ein Verkaufsverbot von nachahmenden Samsung-Plagiaten ist nicht ausgeschlossen, erklärt Apple Inc. v. Samsung Electronics Co. Ltd. auf Apples Antrag. Der Beschluss folgt der Ablehnung des Antrags nach der Revision. Apple hatte bereits einen Patentstreit wegen iPhone-Funktionen gewonnen, die Samsung nachahmte. Den Beschluss vom 17. September 2015 zum Verbotsantrag versteht auch der Patentlaie.
Neben dem Weißen Haus erklärte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, die Voraussetzungen von Unterlassungsverfügungen. Dabei revidierte es das Untergericht in der Beurteilung des irreversiblen Schadens, der ohne Entfernung der patentierten Funktionen entsteht, in der Merkmalkette, die der Supreme Court in Washington im Jahre 2006 in eBay Inc. v. MercExchange LLC, 547 US 388, 395 (2006), definiert hatte:
Neben dem Weißen Haus erklärte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, die Voraussetzungen von Unterlassungsverfügungen. Dabei revidierte es das Untergericht in der Beurteilung des irreversiblen Schadens, der ohne Entfernung der patentierten Funktionen entsteht, in der Merkmalkette, die der Supreme Court in Washington im Jahre 2006 in eBay Inc. v. MercExchange LLC, 547 US 388, 395 (2006), definiert hatte:
A party seeking a permanent injunction must demonstrate:
(1) that it has suffered an irreparable injury; (2) that remedies available at law, such as monetary damages, are inadequate to compensate for that injury; (3) that, considering the balance of hardships between the plaintiff and defendant, a remedy in equity is warranted; and (4) that the public interest would not be disserved by a permanent injunction.