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Sonntag, den 20. Sept. 2015

Teurer Schutz für Rechner falsch beworben  

.   Kaum ein Technik­produkt wird heute ohne Zusatz­garantie angeboten, die die Herstel­lergaran­tie gegen hohe Zusatz­kosten ergänzt. Der Fall Orlander v. Staples, Inc. betrifft einen Rechner­kauf mit einem $99-Protection Plan. Obwohl dieser den Umtausch und sonstige Leistun­gen versprach, verwei­gerte sein An­bieter aus dem Einzel­handel den Um­tausch inner­halb der Gewähr­leistungs­frist des Her­stellers.

Der Kunde wandte sich mit einer Sammel­klage im Namen aller gleich­artig Betrof­fenen gegen den Einzel­händler. Als Anspruchs­grund­lagen verwies er auf Vertrags­verletzung, Verbraucher­schutz­recht, Verlet­zung der Garan­tie und unge­rechtfer­tigte Berei­cherung. Wäh­rend das Unter­gericht die Klage aus Rechts­gründen abwies, da es unter anderem keinen Schaden fest­stellen konnte, und sie des­halb erst gar nicht den Geschwo­renen zur Sub­sumtion vorlegte, gewann der Klä­ger in der Re­vision.

Am 15. September 2015 erließ in New York City das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA eine wegbah­nende Ent­scheidung für der­gleichen Ange­bote. Nach dem Ver­braucher­schutz sei ein Schaden hin­reichend behauptet. Der Vertrag sei ent­gegen der Auffas­sung des Unter­gerichts unein­deutig und erlaube den Geschwo­renen eine Aus­legung zu­gunsten des Klä­gers. Der auf zwei Jahre ausgelegte Ver­trag sei nach Auffas­sung des Beklag­ten im ersten Jahr wäh­rend der Lauf­zeit der Herstel­lergaran­tie nicht zu erfül­len. Diese Aus­legung wirke sich auf meh­rere Anspruchs­grund­lagen und die Höhe des zu erset­zenden Schadens aus.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.