Wird der Rufschaden oder der Verlust durch Strafen schwerer wiegen? Klar ist, dass Unternehmen selbst dem US-Strafrecht unterliegen und daneben das Management wegen der Verfehlungen ihrer Unternehmen strafrechtlich verfolgt wird. Doch das Strafrecht bildet nur die Spitze des Eisbergs, dessen schwerster Teil im VW-Fall die noch unbekannten zivilrechtlichen Schadensersatz- und Verteidungskosten bilden werden.
So billig wie für MTU America Inc. in USA v. MTU America Inc. wird es für das Flaggschiff der deutschen Wirtschaft in den USA nicht werden. Ohne alle Fakten zu kennen, sind voreilige Folgerungen spekulativ. Angesichts der drohenden Folgen fragen sich VW-Mitarbeiter wohl, ob sie in die USA ausgeliefert werden können - den Urlaub sollten sie ohnehin erst einmal streichen, wenn ihnen die Festnahme droht.
Mit dem Grundlagenpapier Individual Accountability for Corporate Wrongdoing hat das Bundesjustizministerium in Washington am 9. September 2015 die Schrauben fester gezogen. Ob es roch, was das benachbarte Umweltschutzamt in Sachen Dieselemissionen vorbereitete?