Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington erörterte in Dentons US LLP v. Republic of Guinea die Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act ausführlich. Zunächst stellte es fest, dass der Staat nicht auf seine Immunität verzichtet hatte. Daher musste es im nächsten Schritt die Immunitätsausnahmen prüfen, von denen die Parteien zum gewerblichen Handeln vorgetragen hatten.
Die anwaltlichen Aufgaben sind im Verhältnis der Parteien nicht hoheitlich, sondern gewerblich wie zwischen anderen Parteien im Wirtschaftsverkehr.
Der Staat erwarb ganz normal anwaltliche Dienstleistungen, und die Kanzlei handelte nicht hoheitlich, stellte der fremden Staaten oft skeptisch gegenübertretende Richter am 22. September 2015 fest, auch als der Staat von drei klassischen Staatsfunktionen sprach: international diplomacy, infrastructure development, and raising revenue for government operations.