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Sonntag, den 27. Sept. 2015

Ausbrecher verklagt Anstalt wegen lockeren Vollzugs

 
.   Fahrläs­sig handelte die Haft­anstalt, als sie den Kläger aus­bre­chen ließ. Der Fehler des Sta­ates berech­tigt ihn wegen seines Ausbruchs zum Schadens­ersatz, fordert er. Im Fall Banks v. USA prüfte in Chicago das Beru­fungs­gericht des sieb­ten US-Bezirks seinen Anspruch nach dem Federal Tort Claims Act, 28 USC §2671-80.

Für Dreistig­keit gab es ihm Punkte, sonst nichts. Der Staat darf die Haft­bedin­gun­gen im eigenen ordent­lichen Ermes­sen bestim­men, und die Gewäh­rung von Bewe­gungs­frei­heit ist kein Fehler, der einen Schadens­ersatz recht­fertigt. Da die Klage albern, frivolous, und rechtsmiss­bräuchlich ist, gab es dem Kläger am 25. Sep­tember 2015 auf, darzu­legen, warum er nicht mit einer Sanktion belegt werden sollte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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