Die Eintragung bietet mehr Vorteile und kaum Nachteile. Bei Softwareprogrammen besteht ein möglicher Nachteil darin, dass wichtige Kodesequenzen von der Konkurrenz eingesehen werden können. Die Kunst besteht darin, die Vorschriften gründlich zu lesen, die Mindestquantität einzureichen und bestimmte, über das Mindestmaß hinausgehende Elemente zu streichen.
Wichtige Vorteile bestehen darin, dass der Zeitpunkt der Werkschöpfung amtlich dokumentiert wird, erst einer Eintragung auch das Recht zur klageweisen Durchsetzung des Copyright folgt, und bei einem etwaigen Unternehmensverkauf eingetragene Rechte als IP meist den Wert eines Unternehmens steigern.
Dass die Eintragung im Vergleich zu Patenten und Marken nur geringe amtliche Gebühren auslöst, ermöglicht die Ansammlung zahlreicher eingetragener IP-Rechte zu vertretbaren Kosten. Zudem bleibt der anwaltliche Honoraraufwand mäßig, weil oft eine oder zwei Arten von Copyright wiederholt geschaffen werden - beispielsweise Programme und Dokumentation - und damit nur einmal der Prozess durchexerziert werden muss, bevor das Unternehmen die weiteren, gleichartigen Eintragungen für jedes neue Werk selbst vornehmen kann.