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Donnerstag, den 01. Okt. 2015

Vertragserfüllung in den USA: π x Daumen

 
.   Die dritte Welt, die die USA darstellen, merkt man auch am Recht auf Vertrags­erfül­lung. Eine voll­ständige Leis­tung? Darauf kann man sich nicht ver­lassen. Ein­klagen kann man die Leis­tung in der Regel auch nicht. Nur auf eins ist Verlass: Das Recht ist in jedem Staat anders. Doch bei diesen Ergeb­nissen gibt es keine großen Unter­schiede.

Deshalb ist die Dar­stellung Vertrags­erfüllung in den USA: Sub­stantial Per­formance - Specific Per­formance von Marc Sippel so bedeut­sam. Er klärt über diese Regeln auf und ver­gleicht sie mit deut­schem Recht. Zudem prüft er die Aus­nahme von der Grund­regel, dass die unvoll­ständige oder nichter­brachte Leis­tung zum Schadens­ersatz führt. Die Ausnahme erlaubt in Extrem­fällen, wenn Geld nichts nützt, die Leistungs­klage.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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