Vertragserfüllung in den USA: π x Daumen
CK • Washington. Die dritte Welt, die die USA darstellen, merkt man auch am Recht auf Vertragserfüllung. Eine vollständige Leistung? Darauf kann man sich nicht verlassen. Einklagen kann man die Leistung in der Regel auch nicht. Nur auf eins ist Verlass: Das Recht ist in jedem Staat anders. Doch bei diesen Ergebnissen gibt es keine großen Unterschiede.
Deshalb ist die Darstellung Vertragserfüllung in den USA: Substantial Performance - Specific Performance von Marc Sippel so bedeutsam. Er klärt über diese Regeln auf und vergleicht sie mit deutschem Recht. Zudem prüft er die Ausnahme von der Grundregel, dass die unvollständige oder nichterbrachte Leistung zum Schadensersatz führt. Die Ausnahme erlaubt in Extremfällen, wenn Geld nichts nützt, die Leistungsklage.
Deshalb ist die Darstellung Vertragserfüllung in den USA: Substantial Performance - Specific Performance von Marc Sippel so bedeutsam. Er klärt über diese Regeln auf und vergleicht sie mit deutschem Recht. Zudem prüft er die Ausnahme von der Grundregel, dass die unvollständige oder nichterbrachte Leistung zum Schadensersatz führt. Die Ausnahme erlaubt in Extremfällen, wenn Geld nichts nützt, die Leistungsklage.