Ein Franzose kam in die USA und baute einen Wurmzuchtbetrieb auf. Handelt es sich bei seiner Anlage um eine Fabrik oder einen Bauernhof? Der Fair Labor Standards Act enthält unterschiedliche Regeln für die Überstundenvergütung.
Nach dem FSLA sind diverse Gruppen von Beschäftigten von dieser Vergütungspflicht ausgenommen, die eine sorgfältige Einstufung in jedem Betrieb erfordern. Für die Landwirtschaft gilt eine Wirtschaftszweigausnahme. Den Wurmbauer erkannte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks als Landwirtschaftsbetrieb an. Allerdings gilt die Ausnahme nicht für den Zeitraum, als der Franzose sich auf die Einfuhr europäischer Würmer beschränkte.