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Samstag, den 03. Okt. 2015

Franzose mit Wurmzucht gewinnt im US-Gericht  

.   Wesentliche Regeln der Wurmzucht, -pflege und -anlagen erfährt der inter­essierte Leser in Barks v. Silver Bait LLC, doch auch be­deut­same Aspekte des ame­rika­nischen Arbeits­rechts. Arbeits­recht ist zwar primär einzel­staat­liches Recht, doch be­trifft der Revisi­onsent­scheid vom 2. Oktober 2015 aus Cincin­nati das Bundes­recht.

Ein Franzose kam in die USA und baute einen Wurm­zuchtbe­trieb auf. Handelt es sich bei seiner An­lage um eine Fab­rik oder einen Bauern­hof? Der Fair Labor Standards Act ent­hält unter­schied­liche Regeln für die Über­stunden­vergü­tung.

Nach dem FSLA sind diverse Gruppen von Beschäf­tigten von dieser Vergü­tungs­pflicht ausge­nommen, die eine sorg­fältige Ein­stufung in jedem Be­trieb erfor­dern. Für die Land­wirt­schaft gilt eine Wirtschafts­zweigaus­nahme. Den Wurm­bauer erkannte das Bundes­berufungs­gericht des sechsten Bezirks als Land­wirt­schafts­betrieb an. Aller­dings gilt die Aus­nahme nicht für den Zeitraum, als der Franzose sich auf die Einfuhr europä­ischer Würmer beschränkte.

Disclaimer: Ein Gründer der vom Ver­fasser gelei­teten Kanz­lei war vor der Kanzlei­gründung ein Haupt­verfas­ser des FSLA nach der Welt­wirt­schafts­krise von 1929.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.