×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 04. Okt. 2015

Haftungsbefreiung in der amerikanischen Corporation

 
.   Auch das Gesell­schafts­recht ist in den USA in jedem Staat anders geregelt. Viel Gemein­sames hat jedoch die Corpo­ration. Diese Gesell­schafts­form ist neben dem Partner­ship eine der ältesten; sie ist auch im ganzen Land in ihren Grund­zügen dem Laien vertraut. Doch gelten zahl­reiche Unter­schiede.

Marc Sippel arbeitet in Haftungs­befreiung von Organ­mitglie­dern der Corpo­ration in den USA diese Unter­schiede im Bereich Haf­tungsbe­freiung und -aus­schluss für die Officers und Directors von Corpo­rations heraus.

Zudem vergleicht Sippel die Rechts­lage in Rechts­kreisen an der Ost- und Westküste mit der deut­schen. Zahl­reiche Links ver­binden den Leser mit gesetz­lichen Primär­quellen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER