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Dienstag, den 06. Okt. 2015

US-Gerichtsbarkeit nach Export einiger Schrauben

 
.   Aus dem Ausland kommt eine Drucker­presse in die USA und wird ge­braucht weiter­verkauft. Als ein Arbei­ter ver­letzt wird, ver­klagt er auch den aus­ländi­schen Lie­feran­ten einiger Ersatz­teile und Schrau­ben. Ob sie einge­baut wurden, ist unbe­kannt. Darf das US-Gericht seine Gerichts­bar­keit über den Liefe­ranten aus­üben?

Usurpierung der Gerichts­bar­keit lau­tet das Schlag­wort unter Kennern, jeden­falls in Deutsch­land. Viel hat sich geän­dert, seit es be­kannt wurde. Ameri­kanische Ge­richte üben ihr Ermes­sen seit Jahren immer restrik­tiver aus. Sie haben genug zu tun. Wenn ihnen wie nach dem Forum Non Convenience-Grundsatz kein Ermessen zusteht, legen sie häufig die Fak­ten zu­gunsten der Beklag­ten aus.

Im Fall Eddy v. The Printers House Ltd. fiel die Abwei­sung wegen man­gelnder Gerichts­barkeit dem Bundes­berufungs­gericht des fünf­ten Be­zirks der USA am 2. Okto­ber 2015 leicht. Ohne jeden Kontakt zum Gerichts­bezirk, ohne Nach­weis des Ein­baus der Ersatz­teillie­ferung und bei mini­malem Kon­takt zu den USA konnte es ein­fach keinen hin­rei­chen­den Nexus fest­stellen, wie es in New Orleans kurz und deut­lich er­klärte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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