Aber auch der Beschluss des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA vom 14. Oktober 2015 ist auch suspekt. Trotz einer ausführlichen Begründung wird der Leser, ebenso wie die Mindermeinung, das Gefühl nicht los, dass das Gericht das Beweisrecht überstrapazierte. Unbestritten ist, dass der Eigentümer tot ist, weil die Waffe ohne Abzug losging. Unbestritten ist auch, dass dieser Waffentyp seit Jahrzehnten für den verursachenden Fehler bekannt ist.
Doch nicht jede Waffe dieses Typs weist den Fehler auf. Die klagende Witwe hatte die Waffe nach dem Unfall vernichten lassen. Gutachter konnten sie also nicht prüfen und das Vorliegen des Fehlers ermitteln oder verbindliche Aussagen in ihrer Vernehmung machen.
Das Gericht entschied und erläutert in der Schlüssigkeitsprüfung jedoch, dass die Fehlerhaftigkeit indirekt bewiesen werden darf und durch die statistische Wahrscheinlichkeit des bekannten Fehlers impliziert ist. Der Fall kehrt also in die erste Instanz zurück, wo die Jury Beweise beurteilt und das ihr dargelegte Recht subsumiert.