• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 16. Okt. 2015

Richter mag kein Markenrecht, urteilt falsch  

.   Weder die Parteien noch die Revision sind mit der zwei­ten Revi­sion nach Urtei­len eines Rich­ters glück­lich, der an seinem Gericht keine Marken­rechtspro­zesse mag. Aus der erneu­ten Prü­fung resul­tierte je­doch eine nütz­liche Entschei­dung im Fall Sovereign Military Hospitaller Order of Saint John of Jerusalem of Rhodes and of Malta v. The Florida Priory of the Knights Hospitallers of the Sovereign Order of Saint John of Jerusalem, Knights of Malta, The Ecumenical Order.

In Atlanta entließ das Bundes­beru­fungsge­richt des elften Bezirks der USA am 15. Oktober 2015 den Richter nicht aus seiner Ver­antwor­tung, obwohl ein Ableh­nungsan­trag vorlag. Das Gericht erläu­terte auf 49 Seiten die Merk­male der Ver­wechs­lungsge­fahr bei Marken. Der Richter hatte sie und die bei­geführ­ten Be­weise falsch beur­teilt. Die Erör­terung der Fehler und der Korrek­turen macht die Begrün­dung wert­voll.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.