In Atlanta entließ das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 15. Oktober 2015 den Richter nicht aus seiner Verantwortung, obwohl ein Ablehnungsantrag vorlag. Das Gericht erläuterte auf 49 Seiten die Merkmale der Verwechslungsgefahr bei Marken. Der Richter hatte sie und die beigeführten Beweise falsch beurteilt. Die Erörterung der Fehler und der Korrekturen macht die Begründung wertvoll.
In Atlanta entließ das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 15. Oktober 2015 den Richter nicht aus seiner Verantwortung, obwohl ein Ablehnungsantrag vorlag. Das Gericht erläuterte auf 49 Seiten die Merkmale der Verwechslungsgefahr bei Marken. Der Richter hatte sie und die beigeführten Beweise falsch beurteilt. Die Erörterung der Fehler und der Korrekturen macht die Begründung wertvoll.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.