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Sonntag, den 18. Okt. 2015

Fair Use durchbricht Monopole: Digitalisierung  

.   Die Buch­digitalisierung durch Käufer und Google unter­suchte nach dem wegwei­senden Urteil vom Novem­ber 2013, vgl. Kochinke, Licht in der Grau­zone: Google Books, KR 2014, 15, nun die Revision in Authors Guild v. Google Inc.. Sie erklärte am 16. Okto­ber 2015 die Prüf­merk­male für Fair Use, der Urheber­monopole durchbricht:
The statute calls for case-by-case analysis and is not to be simplified with bright-line rules. … Section 107's four factors are not to be treated in isolation, one from another. All are to be explored, and the results weighed together, in light of the purposes of copyright. Each factor thus stands as part of a multifaceted assessment of the crucial question: how to define the boundary limit of the original author's exclusive rights in order to best serve the overall objectives of the copyright law to expand public learning while protecting the incentives of authors to create for the public good. AaO 15.
Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA bestä­tigte die Fair-Use-Entschei­dung des Unter­gerichts und setzte sich mit neuen Behaup­tungen der kla­genden Autoren ausein­ander. Neben der gründ­lichen Prü­fung der auszugs­weisen Darstel­lung von Büchern durch das Google-System ist seine Ableh­nung einer Verlet­zungshand­lung durch die behaup­tete Aushöh­lung der Weiter­verwertungs­rechte der Autoren lesens­wert.

Die Autoren sehen ihr Recht nach 17 USC §101 ver­letzt, ihre Werke selbst durch Such- und Zitat­funktio­nen zu nutzen - analog zum Recht, selbst über die Verwer­tung von Büchern in Filmen zu bestim­men. Googles Vor­kehrun­gen unter­binden jedoch die voll­stän­dige Umset­zung ihrer Werke.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.