• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 22. Okt. 2015

Online-Suche zeigt nur Konkurrenzprodukte  

.   Der Revisionsbeschluss in Multi Time Machine v. Amazon.com vom 21. Oktober 2015 betrifft die Suche bei einem Online­händler nach einer Marken­ware und eine Such­ergebnis­liste mit ähn­lichen Waren Drit­ter. Der kla­gende Uhren­herstel­ler wandte sich gegen die Dar­stel­lung von Such­ergeb­nissen, die seine Uhren nicht ent­halten, und nur die vom Händ­ler angebo­tenen Uhren seiner Wett­bewerber verzeichnen.

In San Francisco entschied das Bundes­berufungs­gericht des neun­ten Be­zirks der USA mit einer 32-seiti­gen Begrün­dung gegen den Marken­verlet­zungsan­spruch des Her­stel­lers nach dem Lanham Act. Eine erfolgte Ver­wechs­lung der Dritt­produkte mit den eigenen konnte der Klä­ger nicht nach­weisen. Eine Ver­wechs­lungsge­fahr er­kannte das Gericht nicht, weil der Händ­ler alle Pro­dukte kenn­zeich­nete:
The core element of trademark infringement is whether the defendant's conduct is likely to confuse customers about the source of the products. E.&J. Gallo Winery v. Gallo Cattle Co., 967 F.2d 1280, 1290 (9th Cir. 1992). Because Amazon's search results page clearly labels the name and manufacturer of each product offered for sale and even includes photographs of the items, no reasonably prudent consumer accustomed to shopping online would likely be confused as to the source of the products. AaO.5







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.