Das Common Law bietet keine Verbotsverfügungen, sondern Schadensersatz. Nur das davon getrennte Equity-Recht kennt Verbote. In Economic Research Services Inc. v. Resolution Economics LLC wies das Bundesgericht der Hauptstadt Washington den einstweiligen Antrag auf dieses extraordinary Remedy, aaO 7, am 21. Oktober 2015 ab.
Der Antragsteller muss überzeugend nachweisen, dass er wahrscheinlich obsiegen wird, er ohne Abhilfe nicht wieder gut zu machenden Schaden erleiden wird, die Waagschale der Gerechtigkeit in seine Richtung fällt, und das öffentliche Interesse gefördert würde. Inzident gilt, dass der Schaden nicht gerecht durch Geld auszugleichen wäre. Das Gericht erklärte lehrreich, dass dieses Merkmal fehlt und daher ein Verbot nicht erlassen werden darf.