Arbeitsprozessberater verliert trotz Abwerbeverbot
CK • Washington. Eine Verbotsverfügung, Injunction, beantragte eine Arbeitsprozessberatungsfirma gegen einen ehemaligen Direktor und dessen neuen Arbeitgeber, weil beide trotz diverser Konkurrenzverbotsklauseln im ausgelaufenen Arbeitsvertrag Kunden des Antragsstellers abwarben und 9 von 10 Mitarbeitern der Abteilung des Ex-Direktors zu ihm wechselten.
Das Common Law bietet keine Verbotsverfügungen, sondern Schadensersatz. Nur das davon getrennte Equity-Recht kennt Verbote. In Economic Research Services Inc. v. Resolution Economics LLC wies das Bundesgericht der Hauptstadt Washington den einstweiligen Antrag auf dieses extraordinary Remedy, aaO 7, am 21. Oktober 2015 ab.
Der Antragsteller muss überzeugend nachweisen, dass er wahrscheinlich obsiegen wird, er ohne Abhilfe nicht wieder gut zu machenden Schaden erleiden wird, die Waagschale der Gerechtigkeit in seine Richtung fällt, und das öffentliche Interesse gefördert würde. Inzident gilt, dass der Schaden nicht gerecht durch Geld auszugleichen wäre. Das Gericht erklärte lehrreich, dass dieses Merkmal fehlt und daher ein Verbot nicht erlassen werden darf.
Das Common Law bietet keine Verbotsverfügungen, sondern Schadensersatz. Nur das davon getrennte Equity-Recht kennt Verbote. In Economic Research Services Inc. v. Resolution Economics LLC wies das Bundesgericht der Hauptstadt Washington den einstweiligen Antrag auf dieses extraordinary Remedy, aaO 7, am 21. Oktober 2015 ab.
Der Antragsteller muss überzeugend nachweisen, dass er wahrscheinlich obsiegen wird, er ohne Abhilfe nicht wieder gut zu machenden Schaden erleiden wird, die Waagschale der Gerechtigkeit in seine Richtung fällt, und das öffentliche Interesse gefördert würde. Inzident gilt, dass der Schaden nicht gerecht durch Geld auszugleichen wäre. Das Gericht erklärte lehrreich, dass dieses Merkmal fehlt und daher ein Verbot nicht erlassen werden darf.