Keine Kaution: Infrastruktur-Hacker bleibt in Haft
CK • Washington. Dem kranken Bruder an der Westküste will ein Hacker helfen und dazu aus der Untersuchungshaft im Osten entlassen werden. Er hatte Viren per EMail an Energieanbieter gesandt, um ihre Kontroll- und Steuernetze auszuspionieren und Daten ins Ausland zu verkaufen. Am 27. Oktober 2015 erklärte in USA v. Eccelston das Bundesgericht der Hauptstadt Washington die Verlegung und Befreiung aus der U-Haft für unzulässig. Dazu erörterte es lehrreich auf neun Seiten die Verfassungsgrenzen der Inhaftierung vor dem Prozess und die Merkmale der Kautionsfreilassung.