Auf fast 100 Seiten streiten sich Mehrheits- und Mindermeinung um die richtige Anspruchsgrundlage, doch halten sie mehrheitlich einen Boykott des Erfinders für schlüssig dargelegt. Ob er letztlich damit durchdringt, hängt vom weiteren Verfahren und Beweisen ab.
Nur wenn die Sägenhersteller gemeinsame Front gegen den Erfinder machten und sein Lizenzangebot ablehnten, könnten sie bei Produkthaftungsfällen wegen Sägeverletzungen argumentieren, dass sie mangels sicherer Lösungen nicht haften müssten, argumentierte er. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond sah ein solches Verhalten nicht als Verschwörung an, und es bedeutet auch keine rechtswidrige Vereinbarung von Sicherheitsstandards.