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Sonntag, den 01. Nov. 2015

Erfinder-Boykott von Herstellern rechtswidrig  

.   Ein Erfinder verklagte alle Hersteller von Kreis­sägen, weil sie seine Sicher­heitser­findung boykot­tierten. Am 29. Oktober 2015 gewann er in SD3 LLC v. Black & Decker Inc.in der Revision einen Teil­sieg, nach­dem das Bundes­gericht bereits seine Klage gegen die mitbe­klagten Holdings sowie wegen Verschwö­rung und rechts­widriger Stan­dards abge­wiesen hatte.

Auf fast 100 Seiten streiten sich Mehr­heits- und Mindermeinung um die richtige Anspruchs­grundlage, doch halten sie mehr­heitlich einen Boykott des Erfin­ders für schlüs­sig darge­legt. Ob er letzt­lich damit durch­dringt, hängt vom wei­teren Verfah­ren und Bewei­sen ab.

Nur wenn die Sägenhersteller gemein­same Front gegen den Erfin­der mach­ten und sein Lizenz­angebot ablehn­ten, könn­ten sie bei Produkt­haftungs­fällen wegen Säge­verletzun­gen argumen­tieren, dass sie man­gels sicherer Lösun­gen nicht haften müss­ten, argu­mentierte er. Das Bundes­berufungs­gericht des vier­ten Be­zirks der USA in Rich­mond sah ein solches Verhal­ten nicht als Ver­schwörung an, und es bedeu­tet auch keine rechts­widrige Verein­barung von Sicherheits­standards.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.