In New York City prüfte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall CSX Transp. Inc. v. Emjay Envtl. Recycling Ltd. am 4. November 2015 die Merkmale des Joint Venture nach der Feststellung, dass die Spedition einen Vertrag nur mit der beklagten Bahn einging und keine Gewinnabführung mit den anderen Bahnen vereinbart war:
(1) [A] common purpose; (2) a joint proprietary interest in the subject matter; (3) the right to share profits and duty to share losses; and (4) the right of joint control. Pinnacle Port Cmty. Ass'n, Inc. v. Orenstein, 872 F.2d 1536, 1539 (11th Cir. 1989).Die Revision bestätigte das Untergericht zudem in der Feststellung, dass es keinen gemeinsamen Zweck oder ein Recht auf gemeinsame Kontrolle unter den Verbundsbahnen gab. Das auf diese Rechtsfrage anwendbare Recht war das von Florida.