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Freitag, den 06. Nov. 2015

Hersteller vom Requirements Contract geknebelt

 
.   Was ist ein Requirements Contract? In BRC Rubber & Plastics Inc. v. Continental Carbon Co. steht die Antwort. Die Revi­sion beur­teilte am 5. November 2015 einen Kunden, der auf Rußlie­ferungen pochte, die der Her­steller nicht unbegrenzt erfül­len konnte. Der Kunde bestand auf einem Bezugs­vertrag, der ihn zum Allein­bezug vom Her­steller verpflichte und des­halb die Lie­ferung jeder bestell­ten Menge zusi­chere.

In Chicago ent­schied das Bundes­berufungs­gericht des sieb­ten Be­zirks der USA für den Her­steller. Der Ver­trag ver­pflichte den Kun­den nicht zum Allein­bezug aller Ware vom beklag­ten Her­steller, sondern räume dem Her­steller ledig­lich das Recht ein, mit einen dem Kun­den von Drit­ten ange­botenen gün­stigeren Preis gleich­zuziehen und dann liefern zu müssen. Das sei kein Requirements Contract, der:
(1) obligates the buyer to buy goods,
(2) obligates the buyer to buy goods exclusively from the seller, and
(3) obligates the buyer to buy all of its requirements for goods of a particular kind from the seller. AaO 4.
Wie ein Recht der ersten Ablehnung dürfe der Her­steller hier auf das Bezugs­angebot rea­gieren. Wenn er nicht den glei­chen Preis anbie­te, dürfe der Kunde bei Drit­ten bestel­len. Im vorlie­genden Sach­verhalt konnte das Gericht weder eine aus­schließliche Bestell- noch eine Liefer­bindung ent­decken, sondern einen Mengen­rabatt mit einem Preis­anpassungs­recht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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