Whiskey-Emission in der Grauzone des Rechts
CK • Washington. In Kentucky wird Whiskey gebrannt, dass es nur so dampft. Und stinkt. Und das Umfeld schwärzt und verschimmelt. Gegen den Whiskey-Schimmel und andere Schäden gingen Nachbarn vor. In Merrick v. Diageo Americas Supply Inc. prüfte am 2. November 2015 die Revision, ob ein privater Anspruch bestehen kann, wenn die Brennerei eine Emissionsgenehmigung nach dem bundesrechtlichen Clear Air Act besitzt und in ihrem Rahmen Ethanol ausstößt.
In Cincinnati, Ohio, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Distillenkonzern. Der Clean Air Act sei nicht abschließend und gestatte Forderungen nach einzelstaatlichem Recht.
Die Ausführungen der 14-seitigen Revisionsbegründung führen lehrreich in die Grauzone überlappender Regelungen des Bundes- und einzelstaatlichen Rechts ein, die in nahezu jedem Sachverhalt in den USA bedeutsam sein kann. Bundesrecht bricht nämlich nicht unbedingt einzelstaatliches Recht!
In Cincinnati, Ohio, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Distillenkonzern. Der Clean Air Act sei nicht abschließend und gestatte Forderungen nach einzelstaatlichem Recht.
Die Ausführungen der 14-seitigen Revisionsbegründung führen lehrreich in die Grauzone überlappender Regelungen des Bundes- und einzelstaatlichen Rechts ein, die in nahezu jedem Sachverhalt in den USA bedeutsam sein kann. Bundesrecht bricht nämlich nicht unbedingt einzelstaatliches Recht!