In Cincinnati, Ohio, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Distillenkonzern. Der Clean Air Act sei nicht abschließend und gestatte Forderungen nach einzelstaatlichem Recht.
Die Ausführungen der 14-seitigen Revisionsbegründung führen lehrreich in die Grauzone überlappender Regelungen des Bundes- und einzelstaatlichen Rechts ein, die in nahezu jedem Sachverhalt in den USA bedeutsam sein kann. Bundesrecht bricht nämlich nicht unbedingt einzelstaatliches Recht!