In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA nur in einem Punkt für den Beklagten: Nach dem anwendbaren Recht Georgias hätte das Untergericht ihm die Gelegenheit einräumen müssen, die Kostenerstattungsforderung im Termin zu bestreiten. Der Fall geht also eine Instanz zurück, doch mahnt das Gericht die Parteien zur Vernunft, denn weiterer Streit würde die Kosten nur steigern.
Das neunseitige Urteil vom 6. November 2015 bietet lehrreiche Ausführungen. So beantwortet die Revision die Frage, wie bei einem Preis von $34.000 der bundesgerichtliche Mindeststreitwert von $75.000 erreicht wird. Sie erklärt auch die Anforderungen an die Schadensermittlung ohne Beteiligung des Beklagten. Zudem bestätigt sie die rechtmäßige Ausübung des Ermessens bei der Versäumnisfeststellung.