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Montag, den 09. Nov. 2015

Ein Versäumnisurteil kostet $43.000  

.   Ein Europäer bestellte ein Auto in den USA. Er zahlte, doch traf es nicht ein. Nach der Klage fand die Anwäl­tin des säu­migen Verkäu­fers ihren Man­danten nicht, so dass ein Versäumnis­urteil, default Judgment, über den Kauf­preis von $34.000 und - wegen der Stur­heit des Beklag­ten - ein Kosten­erstattungs­tenor über $43.000 folgte. In Giovanno v. Fabec focht der Be­klagte alles an.

In Atlanta entschied das Bundes­berufungs­gericht des elf­ten Be­zirks der USA nur in einem Punkt für den Beklag­ten: Nach dem anwend­baren Recht Georgias hätte das Unter­gericht ihm die Gelegen­heit ein­räumen müssen, die Kosten­erstat­tungs­forderung im Termin zu bestrei­ten. Der Fall geht also eine In­stanz zurück, doch mahnt das Gericht die Par­teien zur Ver­nunft, denn wei­terer Streit würde die Kosten nur stei­gern.

Das neunseitige Urteil vom 6. November 2015 bietet lehr­reiche Aus­führun­gen. So beant­wortet die Revi­sion die Frage, wie bei einem Preis von $34.000 der bundes­gericht­liche Mindest­streit­wert von $75.000 er­reicht wird. Sie erklärt auch die Anfor­derungen an die Schadens­ermitt­lung ohne Betei­ligung des Beklag­ten. Zudem bestä­tigt sie die recht­mäßige Aus­übung des Ermes­sens bei der Versäum­nisfest­stellung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.