Ein Versäumnisurteil kostet $43.000
CK • Washington. Ein Europäer bestellte ein Auto in den USA. Er zahlte, doch traf es nicht ein. Nach der Klage fand die Anwältin des säumigen Verkäufers ihren Mandanten nicht, so dass ein Versäumnisurteil, default Judgment, über den Kaufpreis von $34.000 und - wegen der Sturheit des Beklagten - ein Kostenerstattungstenor über $43.000 folgte. In Giovanno v. Fabec focht der Beklagte alles an.
In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA nur in einem Punkt für den Beklagten: Nach dem anwendbaren Recht Georgias hätte das Untergericht ihm die Gelegenheit einräumen müssen, die Kostenerstattungsforderung im Termin zu bestreiten. Der Fall geht also eine Instanz zurück, doch mahnt das Gericht die Parteien zur Vernunft, denn weiterer Streit würde die Kosten nur steigern.
Das neunseitige Urteil vom 6. November 2015 bietet lehrreiche Ausführungen. So beantwortet die Revision die Frage, wie bei einem Preis von $34.000 der bundesgerichtliche Mindeststreitwert von $75.000 erreicht wird. Sie erklärt auch die Anforderungen an die Schadensermittlung ohne Beteiligung des Beklagten. Zudem bestätigt sie die rechtmäßige Ausübung des Ermessens bei der Versäumnisfeststellung.
In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA nur in einem Punkt für den Beklagten: Nach dem anwendbaren Recht Georgias hätte das Untergericht ihm die Gelegenheit einräumen müssen, die Kostenerstattungsforderung im Termin zu bestreiten. Der Fall geht also eine Instanz zurück, doch mahnt das Gericht die Parteien zur Vernunft, denn weiterer Streit würde die Kosten nur steigern.
Das neunseitige Urteil vom 6. November 2015 bietet lehrreiche Ausführungen. So beantwortet die Revision die Frage, wie bei einem Preis von $34.000 der bundesgerichtliche Mindeststreitwert von $75.000 erreicht wird. Sie erklärt auch die Anforderungen an die Schadensermittlung ohne Beteiligung des Beklagten. Zudem bestätigt sie die rechtmäßige Ausübung des Ermessens bei der Versäumnisfeststellung.