Das Finanzamt hatte einen unklar formulierten Pfändungsbeschluss gegen eine Firma eintragen lassen, an der der Kläger beteiligt war, und neben dem der Firma seinen Namen angegeben. Das Pfandamt trug den Beschluss unter seinem Namen ein, und die Auskunfteien zeigten alsbald die Belastung in seinem privaten Datensatz an.
Der Kläger verlangte erst die Berichtigung und klagte dann nach dem Fair Credit Reporting Act und dem Colorado Consumer Credit Reporting Act, weil der Beschluss weiterhin auf seinem Konto, wenngleich auch als beglichen, nicht als zurückgenommen, withdrawn, erschien. Mit einer 31-seitigen, lehrreichen Begründung erklärte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver das Verhalten der Auskunfteien für entschuldigt. Sie hätten angemessene Vorkehrungen für die Übernahme der uneindeutigen Finanzamtsdaten getroffen.
Die Mindermeinung hielt jedoch fest, dass ihnen eine weitere Nachprüfung, auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zugesandten Beschlüsse, zumutbar gewesen wäre, die sie schuldhaft versäumt hätten.