Kreditauskunft vertraut falschem Datensatz
CK • Washington. Garbage in, garbage out gilt nicht nur für Programmierer. Bei Kreditauskunfteien können solche Fehler schwere Schäden anrichten. Dem Kläger in Wright v. Experian Information Solutions Inc. ging es so, und er verlor dennoch seine Klage gegen Auskunfteien am 10. November 2015 in der Revision.
Das Finanzamt hatte einen unklar formulierten Pfändungsbeschluss gegen eine Firma eintragen lassen, an der der Kläger beteiligt war, und neben dem der Firma seinen Namen angegeben. Das Pfandamt trug den Beschluss unter seinem Namen ein, und die Auskunfteien zeigten alsbald die Belastung in seinem privaten Datensatz an.
Der Kläger verlangte erst die Berichtigung und klagte dann nach dem Fair Credit Reporting Act und dem Colorado Consumer Credit Reporting Act, weil der Beschluss weiterhin auf seinem Konto, wenngleich auch als beglichen, nicht als zurückgenommen, withdrawn, erschien. Mit einer 31-seitigen, lehrreichen Begründung erklärte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver das Verhalten der Auskunfteien für entschuldigt. Sie hätten angemessene Vorkehrungen für die Übernahme der uneindeutigen Finanzamtsdaten getroffen.
Die Mindermeinung hielt jedoch fest, dass ihnen eine weitere Nachprüfung, auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zugesandten Beschlüsse, zumutbar gewesen wäre, die sie schuldhaft versäumt hätten.
Das Finanzamt hatte einen unklar formulierten Pfändungsbeschluss gegen eine Firma eintragen lassen, an der der Kläger beteiligt war, und neben dem der Firma seinen Namen angegeben. Das Pfandamt trug den Beschluss unter seinem Namen ein, und die Auskunfteien zeigten alsbald die Belastung in seinem privaten Datensatz an.
Der Kläger verlangte erst die Berichtigung und klagte dann nach dem Fair Credit Reporting Act und dem Colorado Consumer Credit Reporting Act, weil der Beschluss weiterhin auf seinem Konto, wenngleich auch als beglichen, nicht als zurückgenommen, withdrawn, erschien. Mit einer 31-seitigen, lehrreichen Begründung erklärte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver das Verhalten der Auskunfteien für entschuldigt. Sie hätten angemessene Vorkehrungen für die Übernahme der uneindeutigen Finanzamtsdaten getroffen.
Die Mindermeinung hielt jedoch fest, dass ihnen eine weitere Nachprüfung, auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zugesandten Beschlüsse, zumutbar gewesen wäre, die sie schuldhaft versäumt hätten.