In Devlin v. Kalm erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati die Rechtsgrundlagen, die gegen eine Immunität des beklagten Staats sprechen. Im Wesentlichen berief sich der Beamte zu Recht auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (a) in einer Angelegenheit von öffentlicher Bedeutung und (b) ohne Bezug zu seinen Amtspflichten.
Da die Klagen öffentlich sind und die Erklärungen gegenüber der Presse der Klageerhebung folgten, waren keine amtlichen Belange durch die Ausübung seines Rederechts gefährdet. Eine einzige unglückliche Wortwahl schadet angesichts der Gesamtheit der Erklärungen gegenüber der Presse seinem Anspruch nicht.