Am 18. November 2015 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City nach Prüfung der prozessualen und materiellen Rechtsstaatlichkeit, procedural and substantive Due Process, die Klage ab. Nicht jede Gesetzesverletzung des Staates sei mit dem Rechtsstaatsgrundsatz unvereinbar, erklärte es.
Außerdem gäbe es keinen Anspruch aus ungefertigter Bereicherung, unjust Enrichment, weil die Zahlung in Kenntnis und impliziter Ankennung der Schuld erfolgte.