Ein Juror hörte die Bemerkung und wurde deshalb entlassen. In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass der Kläger dadurch nicht zusätzlich benachteiligt wurde. Ebenfalls wies es die Rüge zurück, der Beklagte habe der Jury wahrheitswidrig eine amtliche Schlüssigkeitsfeststellung als haltlose Beschuldigung dargestellt.
Auch eine Begrüßung der Jury, in die der Richter die Angriffe vom 11. September 2001 einflocht, hält die Revision für unschädlich. Auf seine plumpe Art habe der Richter betonen wollen, dass Muslime Teil der Gesellschaft seien. Schließlich habe der Richter keinen Fehler begangen, als er die Geschworenen als zukünftige Kunden des Beklagten bezeichnete.