• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 22. Nov. 2015

Vertrag in Schublade vergessen - Bonusaktien verloren  

.   Einen wertvollen Aktienoptionenvertrag schloss der Mana­ger eines US-Tochter­unter­nehmens, baute erfolg­reich die Firma auf und half bei ihrem Verkauf. Zwischen­durch schloss er weitere Options­verträge ab und erwarb Anteile an der Toch­ter. Der erste Ver­trag fiel ihm erst nach dem Ver­kauf des Un­ternehmens wieder ein, und er klagte dann auf Optionen, die er unbe­stritten nach dem vergessenen Vertrag verdient hatte.

In Kolb v. Acra Control Ltd. erläuterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond lehrreich die zahlreichen Einreden, die den Manager verlieren lassen. Dabei geht es am 20. November 2015 auf das Recht Marylands und Irlands ein - dem Sitz der Tochter- und der Muttergesell­schaft.

Nach dem ersten beurteilt sich der Verzicht auf die Optionenausübung, die an Bedingungen wie während der Arbeitsvertragslaufzeit geknüpft war. Andere Einreden betreffen Zusicherungen nach späteren Optionsverträgen und beim Unternehmensverkauf, dass alle Optionsansprüche erfüllt waren. Die Kenntnis beim ausdrücklichen Verzicht von vergessenen Optionen spielt eine besondere Rolle. Kennenmüssen bei üblicher Sorgfalt, constructive Knowledge, ist ent­scheidend.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.