Vertrag in Schublade vergessen - Bonusaktien verloren
CK • Washington. Einen wertvollen Aktienoptionenvertrag schloss der Manager eines US-Tochterunternehmens, baute erfolgreich die Firma auf und half bei ihrem Verkauf. Zwischendurch schloss er weitere Optionsverträge ab und erwarb Anteile an der Tochter. Der erste Vertrag fiel ihm erst nach dem Verkauf des Unternehmens wieder ein, und er klagte dann auf Optionen, die er unbestritten nach dem vergessenen Vertrag verdient hatte.
In Kolb v. Acra Control Ltd. erläuterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond lehrreich die zahlreichen Einreden, die den Manager verlieren lassen. Dabei geht es am 20. November 2015 auf das Recht Marylands und Irlands ein - dem Sitz der Tochter- und der Muttergesellschaft.
Nach dem ersten beurteilt sich der Verzicht auf die Optionenausübung, die an Bedingungen wie während der Arbeitsvertragslaufzeit geknüpft war. Andere Einreden betreffen Zusicherungen nach späteren Optionsverträgen und beim Unternehmensverkauf, dass alle Optionsansprüche erfüllt waren. Die Kenntnis beim ausdrücklichen Verzicht von vergessenen Optionen spielt eine besondere Rolle. Kennenmüssen bei üblicher Sorgfalt, constructive Knowledge, ist entscheidend.
In Kolb v. Acra Control Ltd. erläuterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond lehrreich die zahlreichen Einreden, die den Manager verlieren lassen. Dabei geht es am 20. November 2015 auf das Recht Marylands und Irlands ein - dem Sitz der Tochter- und der Muttergesellschaft.
Nach dem ersten beurteilt sich der Verzicht auf die Optionenausübung, die an Bedingungen wie während der Arbeitsvertragslaufzeit geknüpft war. Andere Einreden betreffen Zusicherungen nach späteren Optionsverträgen und beim Unternehmensverkauf, dass alle Optionsansprüche erfüllt waren. Die Kenntnis beim ausdrücklichen Verzicht von vergessenen Optionen spielt eine besondere Rolle. Kennenmüssen bei üblicher Sorgfalt, constructive Knowledge, ist entscheidend.