Daumen an Leiter verloren, durch Zeh ersetzt - Produkthaftung?
Gefahr von Werbeaussagen mit Sicherheitsversprechen
CK • Washington. Beim Leiterfall quetschte sich der Kläger im Sturm den Daumen ab. Diesen ersetzte ein Arzt durch einen amputierten Zeh. Ob der Zehverlust als sekundärer Schaden von der Produkthaftung gedeckt ist, klärte am 20. November 2015 in Green v. Wing Enterprises Inc. das Bundesgericht für Maryland wie folgt:In Maryland, a plaintiff must satisfy the following five elements to establish a negligent misrepresentation claim:Das beklagte TV-Werbeunternehmen wandte ein, dass Aussagen über die Sicherheit der Leiter lediglich übliche Übertreibungen darstellten und keine Sicherheit garantieren. Das Gericht legte ausführlich dar, dass sein Verweis auf Sicherheitsstandards neben anderen Werbeaussagen einen messbaren Sicherheitsgrad versprach, der nun den Geschworenen zur Beweiswürdigung und Subsumtion vorzulegen ist. Zudem erörterte es lesenswert weitere Anspruchsgrundlagen, die bei Produkthaftungsklagen behauptet werden.
(1) the defendant, owing a duty of care to the plaintiff, negligently asserts a false statement;
(2) the defendant intends that his statement will be acted upon by the plaintiff;
(3) the defendant has knowledge that the plaintiff will probably rely on the statement, which, if erroneous, will cause loss or injury;
(4) the plaintiff, justifiably, takes action in reliance on the statement; and
(5) the plaintiff suffers damage proximately caused by the defendant's negligence.