Wegen Einbruchs sitzt er lebenslang, wegen Hausfriedensbruchs zeitgleich 40 Jahre. Revisionen hatte er verloren, doch steht ihm noch der Weg ins Bundesgericht offen. Deshalb wollte er sich in Staatsakten über sein Opfer unterrichten. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis verwarf seine verfassungsrechtliche Rüge. Der Supreme Court der USA in Washington, DC, sicherte die Gleichbehandlung hinzu, doch dürfe das einzelstaatliche Recht rational differenzieren.
Rational sei es, wenn der einzelstaatliche Gesetzgeber den Opferschutz berücksichtige und nicht jedem Verbrecher jede Akte bereitstelle. Der Gesetzgeber verweise Verbrecher zur Einsicht auf Rechtsanwälte, zu deren Aufgaben es zähle, keine Straftaten zu fördern. Sie würden die Einsicht realisierbar machen und dabei den Informationsmissbrauch verhindern. Zudem müsse sich der Kläger erinnern, dass der Supreme Court keinen effektiven Rechtsschutz garantiere.