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Freitag, den 04. Dez. 2015

Explosion im Erdnusslager: Contract oder Tort?  

.   Vertragsrecht führt zu Schadensersatz, Tort als unerlaubte Handlung zu Schadensersatz und Strafschadensersatz. Eins schließt das andere aus, aber in Severn Peanut Co., Inc. v. Industrial Fumigant Co. versuchten die Kläger, Ansprüche aus Contract und Tort zu verbinden.

Im Vertrag lässt sich die Haftung begrenzen, im Tort nicht, weil dort gerade keine Vertragsbeziehung besteht. Hier bestand ein Vertrag zur Pestizidbehandlung eines Erdnusssilos. Er sah er eine Haftungsbegrenzung wirksam vor. Der Verlust überstieg seine Grenzen.

Der durch die Siloexplosion entstandene Schaden mit dem Verlust von 20 Mio. Pfund Erdnüssen animierte den Kläger und seinen Versicherer, statt des Vertrags­werts der Behandlung von unter $9000 den Verlust an Gebäude und Produkt einzuklagen. Als Tort zogen sie einen Anspruch aus Nachlässigkeit, Negligence, heran, der eine Sorgfaltspflicht voraussetzt.

Am 3. Dezember 2015 erklärte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond zunächst den vertraglichen Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, consequential Damages. Der vertraglich verein­barte Haftungs­ausschluss ist im Sinne der Vertragsfreiheit zulässig und wirksam. Der wirt­schaftliche Verlust, der ohne diese Begrenzung vertraglich einklagbar wäre, darf nicht über den Umweg eines Tort-Anspruchs geltend gemacht werden, wenn eine Vertragsbeziehung besteht, erklärt es lehrreich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.