Zehn Jahre nach Klage: Anderes Recht gilt
CK • Washington. In Call Center Technologies Inc. v. Interline Travel & Tour Inc. lernt der Leser am 9. Dezember 2015, dass im amerikanischen Prozess nicht zehn Jahre lang mit der Rüge des anwendbaren Rechts gewartet werden kann.
Hier war der Prozess schon in die Revision gegangen. Erst danach folgte die Berufung auf ein anderes Recht, nämlich das von Texas statt des ein jahrzehntlang geprüften Rechts von Connecticut.
In New York City erläuterte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA lesenswert die auf dem Binnen-IPR der USA fußende Berufung auf das texanische Recht zur Rechtsnachfolgerhaftung, Successor Liability. Es erklärte, warum die späte Berufung vom Untergericht zu Recht als Verzicht gewertet werden durfte.
Hier war der Prozess schon in die Revision gegangen. Erst danach folgte die Berufung auf ein anderes Recht, nämlich das von Texas statt des ein jahrzehntlang geprüften Rechts von Connecticut.
In New York City erläuterte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA lesenswert die auf dem Binnen-IPR der USA fußende Berufung auf das texanische Recht zur Rechtsnachfolgerhaftung, Successor Liability. Es erklärte, warum die späte Berufung vom Untergericht zu Recht als Verzicht gewertet werden durfte.