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Freitag, den 11. Dez. 2015

Nach Doping schuldet Boxer Schadensersatz  

.   In die Schadensersatzbemessung führte am 10. Dezember 2015 World of Boxing LLC v. King ein, nachdem ein gedopter Profi-Boxer vom Kampf ausgesperrt wurde und deshalb der Kampfveranstalter Schaden, Damages, erlitt. Der Boxer bestritt zunächst, dass sein Doping überhaupt zur Absage berechtigte, doch entschied in New York City das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA gleich gegen ihn. Zwar stammt das Doping­verbot von einer dritten Organisation, doch hatte der Kampfvertrag den Boxer ihren Regeln unterworfen. Das war wirksam.

Das Doping als absagenauslösender Verstoß bedeutet demnach eine Vertrags­verletzung, Breach of Contract. Der Boxer ging in der Revision daher auch gegen die Schadensersatzhöhe von $990.811,19 vor, indem er die Bemessung rügte. Der Ausrichter hätte in jedem Fall Geld verloren. Das Gericht orientierte sich mit detaillierter Begündung an dem Maß der Reliance Damages, einer Art Vertrau­ens­schaden, aus Ausrichtungskosten.

Die Vergütung des Boxers sollte $800.000 betragen, wovon er $250.000 vor dem Kampf erhielt. Der Veranstalter hatte erfolglos die Erstattung dieses Betrages gefordert. Das Revisionsgericht sprach ihn ihm zu, weil die Vertragsverletzung den gesamten Schaden erfasst und dieser zu ersetzen ist.

Die Behauptung des Boxers, der Vorschuss sei unabhängig vom Austragen des Kampfes zahlbar gewesen, ließ es nicht gelten. Nur wenn sich der Boxer ver­tragstreu verhalten hätte, wäre dieses Argument zu prüfen. Der Veranstalter gewann somit in der Revision noch mehr Schadensersatz, ebenfalls Damages, als im United States District Court.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.