Das Doping als absagenauslösender Verstoß bedeutet demnach eine Vertragsverletzung, Breach of Contract. Der Boxer ging in der Revision daher auch gegen die Schadensersatzhöhe von $990.811,19 vor, indem er die Bemessung rügte. Der Ausrichter hätte in jedem Fall Geld verloren. Das Gericht orientierte sich mit detaillierter Begündung an dem Maß der Reliance Damages, einer Art Vertrauensschaden, aus Ausrichtungskosten.
Die Vergütung des Boxers sollte $800.000 betragen, wovon er $250.000 vor dem Kampf erhielt. Der Veranstalter hatte erfolglos die Erstattung dieses Betrages gefordert. Das Revisionsgericht sprach ihn ihm zu, weil die Vertragsverletzung den gesamten Schaden erfasst und dieser zu ersetzen ist.
Die Behauptung des Boxers, der Vorschuss sei unabhängig vom Austragen des Kampfes zahlbar gewesen, ließ es nicht gelten. Nur wenn sich der Boxer vertragstreu verhalten hätte, wäre dieses Argument zu prüfen. Der Veranstalter gewann somit in der Revision noch mehr Schadensersatz, ebenfalls Damages, als im United States District Court.