Verfassungwidriger Preisaufschlag?
CK • Washington. Den ausgeschilderten Preis bezahlt man in den USA nie. Immer kommt die einzelstaatliche Umsatzsteuer hinzu, oft eine Kreis- und Ortssondersteuer, bei Telefongesellschaften eine Gebühr für die Geldannahme, bei Autos eine Gebühr für die Fracht zum Händler, immer wieder Shipping and Handling Charges - alle verdeckt und konkludent aufgezwungen. Niemand regt sich auf, nur der Kreditkartenaufschlag bringt regelmäßig Unruhe und führt zu neuen Gesetzen, oder wie in Expressions Hair Design v. Schneiderman zu Urteilen.
Auf 58 Seiten erklärte in New York City am 11. Dezember 2015 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Verfassungsvereinbarkeit eines Gesetzes, New York General Business Law §518, das einen Kreditkartenaufschlag auf ausgeschilderte Preise verbietet. Zuerst schilderte es die Rechtsentwicklung. Anfangs hatte der Bund Händlern einen Preisaufschlag für die Zahlung mit Kreditkarte verboten. Als das Gesetz auslief, hatten die Kreditkartenanbieter ihren Händlern das Verbot aufgedrückt - per Knebelvertrag, der nach einem Kartellverfahren im Jahre 2013 abgeschafft wurde.
Die klagenden Händler behaupteten nun, dass das danach geltende einzelstaatliche Verbot in New York, welches auch zehn andere Staaten einführten, die Bundesverfassung verletze. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit wägte alle Anspruchsgrundlagen aus gewerblicher Redefreiheit im ersten Verfassungszusatz ab, bevor es das Argument der Rechtsstaatlichkeit nach dem Due Process-Verfassungszusatz untersuchte. Im Ergebnis bestätigte es mit seiner lehrreichen Entscheidung die Verfassungsvereinbarkeit des gesetzlichen Eingriffs in die gewerbliche Rede.
Auf 58 Seiten erklärte in New York City am 11. Dezember 2015 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Verfassungsvereinbarkeit eines Gesetzes, New York General Business Law §518, das einen Kreditkartenaufschlag auf ausgeschilderte Preise verbietet. Zuerst schilderte es die Rechtsentwicklung. Anfangs hatte der Bund Händlern einen Preisaufschlag für die Zahlung mit Kreditkarte verboten. Als das Gesetz auslief, hatten die Kreditkartenanbieter ihren Händlern das Verbot aufgedrückt - per Knebelvertrag, der nach einem Kartellverfahren im Jahre 2013 abgeschafft wurde.
Die klagenden Händler behaupteten nun, dass das danach geltende einzelstaatliche Verbot in New York, welches auch zehn andere Staaten einführten, die Bundesverfassung verletze. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit wägte alle Anspruchsgrundlagen aus gewerblicher Redefreiheit im ersten Verfassungszusatz ab, bevor es das Argument der Rechtsstaatlichkeit nach dem Due Process-Verfassungszusatz untersuchte. Im Ergebnis bestätigte es mit seiner lehrreichen Entscheidung die Verfassungsvereinbarkeit des gesetzlichen Eingriffs in die gewerbliche Rede.