Supreme Court erschwert Sammelklagen
CK • Washington. Was das Abmahnunwesen in Deutschland ist, ist das Sammelklageunwesen in den USA. Meist rotten auf Erfolgsbasis arbeitende Anwälte potentielle Kläger zusammen, bezeichnen sie als Opfer der Ungerechtigkeit du Jour und verklagen mit Hoch- und Pressedruck Unternehmen, die entweder zu schwach für eine gescheite Verteidung sind und damit vorteilhafte Präzedenzfälle ermöglichen, oder Unternehmen, die Riesenvergleiche verkraften. Die Anwälte erhalten den Löwenanteil aus dem Vergleich, die Kläger einen Gutschein oder eine kleine Abfindung. So finanziert sich ein System, das eigentlich existiert, damit auch Arme ihr Recht in einem Land finden, das keine Prozesskostenhilfe oder Prozesskostenbegrenzung durch Streitwerte kennt, die Anwälte zu billiger Arbeit zwingen.
Unternehmen wehren sich unter anderem mit Vertragsklauseln, die wie AGB Kunden zu Schiedsverfahren verpflichten und Klagen verbieten. Der Trend war klar, weil der Supreme Court in Washington im letzten Jahrzehnt immer deutlicher das Primat der Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Federal Arbitration Act hervorstrich. Wenn es eine Schiedsklausel gibt, ist der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit mit seinen klägersympathisierenden Geschworenen versperrt. In der Regel gibt es auch keine gerichtliche Nachprüfung.
Am 14. Dezember 2015 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der USA in DIRECTV, Inc. v. Imburgia zugunsten eines Unternehmens, das in seinen Kundenverträgen das Schiedsverfahren vorschrieb und die Kunden zum Verzicht auf den ordentlichen Rechtsweg zwang. In Kalifornien meinten die Bundesgerichte, das Bundesschiedsgesetz sei mit dem dortigen einzelstaatlichen Recht über Sammelklagen unvereinbar und die Klausel daher nichtig. Jetzt erklärte der Supreme Court, dass dieses Bundesgesetz das einzelstaatliche Recht durch eine Preemption bricht.
Unternehmen wehren sich unter anderem mit Vertragsklauseln, die wie AGB Kunden zu Schiedsverfahren verpflichten und Klagen verbieten. Der Trend war klar, weil der Supreme Court in Washington im letzten Jahrzehnt immer deutlicher das Primat der Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Federal Arbitration Act hervorstrich. Wenn es eine Schiedsklausel gibt, ist der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit mit seinen klägersympathisierenden Geschworenen versperrt. In der Regel gibt es auch keine gerichtliche Nachprüfung.
Am 14. Dezember 2015 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der USA in DIRECTV, Inc. v. Imburgia zugunsten eines Unternehmens, das in seinen Kundenverträgen das Schiedsverfahren vorschrieb und die Kunden zum Verzicht auf den ordentlichen Rechtsweg zwang. In Kalifornien meinten die Bundesgerichte, das Bundesschiedsgesetz sei mit dem dortigen einzelstaatlichen Recht über Sammelklagen unvereinbar und die Klausel daher nichtig. Jetzt erklärte der Supreme Court, dass dieses Bundesgesetz das einzelstaatliche Recht durch eine Preemption bricht.