Unternehmen wehren sich unter anderem mit Vertragsklauseln, die wie AGB Kunden zu Schiedsverfahren verpflichten und Klagen verbieten. Der Trend war klar, weil der Supreme Court in Washington im letzten Jahrzehnt immer deutlicher das Primat der Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Federal Arbitration Act hervorstrich. Wenn es eine Schiedsklausel gibt, ist der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit mit seinen klägersympathisierenden Geschworenen versperrt. In der Regel gibt es auch keine gerichtliche Nachprüfung.
Am 14. Dezember 2015 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der USA in DIRECTV, Inc. v. Imburgia zugunsten eines Unternehmens, das in seinen Kundenverträgen das Schiedsverfahren vorschrieb und die Kunden zum Verzicht auf den ordentlichen Rechtsweg zwang. In Kalifornien meinten die Bundesgerichte, das Bundesschiedsgesetz sei mit dem dortigen einzelstaatlichen Recht über Sammelklagen unvereinbar und die Klausel daher nichtig. Jetzt erklärte der Supreme Court, dass dieses Bundesgesetz das einzelstaatliche Recht durch eine Preemption bricht.