In Zander v. Knight Transportation Inc. verlor der Kläger seine Klage, weil er von der Beklagten alle Beweise einholen wollte, sich selbst aber nicht der von jener gewünschten Vernehmung stellte. Neben einer Kostenstrafe von $1000 verlor er auch seine Ansprüche. Seine Klage wies das Bundesgericht für Kansas schlichtweg ab.
Die Begründung vom 17. Dezember 2015 zeigt deutlich die Folgen der verweigerten Mitwirkung und die Rechtsgrundlagen und Abwägung von Sanktionen. Beklagte empfindlich treffen wollen, aber selbst nichts einstecken können, gilt nicht. Die Mitwirkung, gleich wie kostenträchtig oder verletzend sie sein kann, ist ein Risiko, das Kläger nicht ignorieren dürfen.