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Freitag, den 18. Dez. 2015

Der empfindliche Kläger verliert alles  

.   Im Beweisausforschungsverfahren erfährt jede Partei alles über und von der Gegenpartei. Beide Partei haben dieselben Rechte in der Discovery.

In Zander v. Knight Transportation Inc. verlor der Kläger seine Klage, weil er von der Beklagten alle Beweise einholen wollte, sich selbst aber nicht der von jener gewünschten Vernehmung stellte. Neben einer Kostenstrafe von $1000 verlor er auch seine Ansprüche. Seine Klage wies das Bundesgericht für Kansas schlichtweg ab.

Die Begründung vom 17. Dezember 2015 zeigt deutlich die Folgen der verweigerten Mitwirkung und die Rechtsgrundlagen und Abwägung von Sanktionen. Beklagte empfindlich treffen wollen, aber selbst nichts einstecken können, gilt nicht. Die Mitwirkung, gleich wie kostenträchtig oder verletzend sie sein kann, ist ein Risiko, das Kläger nicht ignorieren dürfen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.