• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 03. Jan. 2016

$160 Mio. Kanzleischulden: Haftet Bank der Sozia?  

.   Ihre eigene Kanzlei zu verklagen, versprach der Ex-Sozia nichts. Die Kanzlei hatte $160 Mio. Schulden und wurde liquidiert. Sie verklagte daher die Bank, die die Kanzlei finanzierte. Sie war wie andere Partners animiert worden, Einkünfte zu stunden und von der Bank Darlehen zugunsten der Kanzlei aufzunehmen.

Die Klage begründet sie mit einer Verschwörung der Bank mit dem Kanzlei­management: Der Verschwörer hätten den Nicht­managern der Kanzlei Finanz­daten vorent­halten, darunter auch die Verlet­zung von Darlehns­klauseln und den Eintritt der Über­schuldung. Am 22. Dezember 2015 verlor die Klägerin in Sandza v. Barclays Bank PLC vor dem Bundes­gericht der Haupt­stadt Wash­ington.

Die Abweisungsbegründung führt den Leser in die Anspruchs­grund­lagen bei einer Verschwö­rung, die Anwend­barkeit eng­lischen Rechts in den USA, die Sub­sumtion der klägerischen Wider­sprüche in der Sach­verhalts­dar­stellung und die Schlüssig­keitsan­forderungen ein. Sie legt auch die Umstände der Kanzlei­finanzierung durch Kredite dar. Die Lehre für den Managing Partner lautet: Keine Kredite, stets Transparenz.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.