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Donnerstag, den 07. Jan. 2016

Haftung nach Firmenhandel; Server im Müll

 
.   Raffiniert ging der M&A-Mittler vor: Er warb bei Firmen, dass er einen Aufkäufer vermitteln könne. Wenn sie anbissen, emailte er zahl­reiche Firmen an und bot ihnen diese Targets an. Eine Firma entdeckte, dass er sie unge­fragt als Käufer angab und ver­klagte ihn. Sie erhielt mehr als sie erwar­ten durfte. Der Ver­mittler war auch prozes­sual dumm.

Im Beweisausforschungsverfahren erhielt das Gericht den Eindruck, er versage seine Mit­wirkung. Das führt zu Malus­punkten und im Fall Peter Kiewit Sons' Inc. v. Steven West zu einer sechs­stelligen Strafe in Form der Überbürdung gegne­rischer Anwalts­kosten auf ihn. Zudem verur­teilte ihn das Gericht wegen der Namens­nennung nach Marken­recht zu einer Schadens­ersatz­zahlung in der Höhe seines bewie­senen Gewinns von $124.910. Diesen verdrei­fachte das Gericht, weil der Beklagte vermut­lich öfter als im Beweis­verfahren offengelegt das Marken­recht verletzt hatte.

In der Revision bestätigte das Bundesberufungs­gericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 6. Januar 2016 diese Entschei­dungen. Schließ­lich hatte der Beklagte seinen Server - statt dessen Daten­inhalte im Discovery-Verfahren der Gegenseite zu überlassen - zum Müll gegeben und war im Gericht unglaub­würdig aufgetreten. Seine Erklä­rung, die Haupt­platine des Servers sei ausge­brannt, glaubte ihm niemand. So multi­plizierte der schlaue Firmen­händler sein Risiko. Doch die Prozess­regeln sind klar:
Rule 37. Failure to Make Disclosures or to Cooperate in Discovery; Sanctions
(e) Failure to Preserve Electronically Stored Information. If electronically stored information that should have been preserved in the anticipation or conduct of litigation is lost because a party failed to take reasonable steps to preserve it, and it cannot be restored or replaced through additional discovery, the court:
(1) upon finding prejudice to another party from loss of the information, may order measures no greater than necessary to cure the prejudice; or
(2) only upon finding that the party acted with the intent to deprive another party of the information's use in the litigation may:
(A) presume that the lost information was unfavorable to the party;
(B) instruct the jury that it may or must presume the information was unfavorable to the party; or
(C) dismiss the action or enter a default judgment.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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