In USA v. Borges steht der Antrag unter dem Vorbehalt der späteren Neuanklage, also handelt es sich um Dismissal without Prejudice. Das Bundesgericht der Hauptstadt der USA in Washington, DC, erläuterte am 31. Dezember 2015 die auf den Vorbehalt anwendbaren Grundsätze: Rule 48 beabsichtigt to allow courts to consider the public interest, fair administration of criminal justice and preservation of judicial integrity.
Wenn der Angeklagte dem Vorbehalt widerspricht, muss das Gericht nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung entscheiden, ob der Vorbehalt ein rechtswidriges Damoclesschwert über dem Haupte des Angeklagten bedeutet: The principal object … is … to protect a defendant against prosecutorial harassment, e.g. charging, dismissing, and recharging …, US v. Rinaldi, 34 US 22, 29 n.15 (1977). Nur bei außergewöhnlichen Umständen kann der Vorbehalt erlaubt werden. Diese konnte das Gericht angesichts des Evidence Tampering durch den untreuen Detektiv nicht feststellen, wie es lehrreich auf zehn Seiten ausführt. Die Anklage wird deshalb bedingungslos aufgehoben.