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Dienstag, den 12. Jan. 2016

Besichertes IP im Konkurs, Lizenz verloren  

.   Nach dem Konkurs eines Verschlüsselungs-Chipent­wicklers streiten sich ein Kredit­geber und ein Lizenz­nehmer um die Rechte am Chip. Der Kredit­geber hatte sich die Rechte als Sicher­heit für ein Darlehn ein­räumen lassen. Später erwarb der Lizenz­nehmer neben der Lizenz eine Abtre­tung aller Weiter­ent­wick­lungen des Chips.

Das Urteil vom 11. Januar 2016 des Bundesberufungs­gerichts des sechsten Bezirks der USA im Fall Cyber Solutions International LLC v. Pro Marketing Sales Inc. ist von hoher prak­tischer Bedeu­tung. Entschei­dend ist, dass die Abtre­tung an den Lizenz­nehmer nach dem anwend­baren Recht von Michi­gan erst einmal das Ent­stehen der IP-Rechte beim Lizenz­geber voraus­setzt. Zu diesem Zeit­punkt waren die Rechte samt den auf alten aufbau­enden bereits mit der Kredit­sicher­heit belastet.

Deren Bedingungen erlaubten die Zession ebenso wie eine Lizenz nicht ohne die hier man­gelnde Zustim­mung des Kredit­gebers. Viel­leicht hätte der Lizenz­nehmer etwas retten können, wenn er statt einer Abtre­tung einen Work Made for Hire-Vertrag ver­langt hätte, bei dem das Recht beim Auftrag­geber ent­steht und eine Abtretung vermeidet. Das bespricht das Urteil beim vor­liegenden Sach­verhalt nicht, doch ist die Begrün­dung von 19 Seiten Länge in viel­facher Hinsicht lehr­reich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.