Das Urteil vom 11. Januar 2016 des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA im Fall Cyber Solutions International LLC v. Pro Marketing Sales Inc. ist von hoher praktischer Bedeutung. Entscheidend ist, dass die Abtretung an den Lizenznehmer nach dem anwendbaren Recht von Michigan erst einmal das Entstehen der IP-Rechte beim Lizenzgeber voraussetzt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Rechte samt den auf alten aufbauenden bereits mit der Kreditsicherheit belastet.
Deren Bedingungen erlaubten die Zession ebenso wie eine Lizenz nicht ohne die hier mangelnde Zustimmung des Kreditgebers. Vielleicht hätte der Lizenznehmer etwas retten können, wenn er statt einer Abtretung einen Work Made for Hire-Vertrag verlangt hätte, bei dem das Recht beim Auftraggeber entsteht und eine Abtretung vermeidet. Das bespricht das Urteil beim vorliegenden Sachverhalt nicht, doch ist die Begründung von 19 Seiten Länge in vielfacher Hinsicht lehrreich.