Darf Prediger mit Megafon tönen, wo und wann er will?
CK • Washington. Die Redefreiheit erlaubt viel, auch den auf Plätzen und an Straßenecken allgegenwärtigen amerikanischen Prediger. Doch darf er, und wenn ja, wo und wann, laut tönen? Eine kalifornische Strandgemeinde hatte das Geplärre satt und verbot Megafone in der Nähe des Rathauses und von Schulen und Strand.
Der Prediger focht das Verbot an. Auf der Grundlage des ersten Verfassungszusatzes, der die Rede-, Petitions- und Religionsfreiheiten schützt, gewann er. Doch am 14. Januar 2016 musste er in Steve Klein v. City of Laguna Beach eine Niederlage einstecken.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco erklärte lesenswert die strittigen Tatsachen, die Verfassungsgrundlagen samt zulässigen Grenzen der Redefreiheit und das untergerichtliche Ergebnis. Das Untergericht hatte auch die Erstattung der Prozesskosten geprüft und gegen den Prediger entschieden. Diesen Beschluss bestätigte das Gericht nun mit weiterer Erläuterung.
Der Prediger focht das Verbot an. Auf der Grundlage des ersten Verfassungszusatzes, der die Rede-, Petitions- und Religionsfreiheiten schützt, gewann er. Doch am 14. Januar 2016 musste er in Steve Klein v. City of Laguna Beach eine Niederlage einstecken.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco erklärte lesenswert die strittigen Tatsachen, die Verfassungsgrundlagen samt zulässigen Grenzen der Redefreiheit und das untergerichtliche Ergebnis. Das Untergericht hatte auch die Erstattung der Prozesskosten geprüft und gegen den Prediger entschieden. Diesen Beschluss bestätigte das Gericht nun mit weiterer Erläuterung.