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Samstag, den 16. Jan. 2016

Verlorenen Einsatz in Internet-Glücksspiel einklagen?  

.   Zwei Glücksspieler und ihre Mütter verklagen Glücks­spiel-Veran­stalter, die Internet-Gambling anboten. Die Söhne verloren ihren Einsatz und berufen sich auf uralte Gesetze, die es ihnen gestatten, ihren verlo­renen Einsatz von mehr als $50 klage­weise zurückzu­fordern. Die Mütter klagen für den Fall, dass ihre Söhne ver­lieren, aufgrund der gesetzlichen Regel, dass jeder­mann den Gewinner verklagen darf, wenn der Ver­lierer nicht binnen von sechs Monaten geklagt hat.

Vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verlie­ren alle. Das Gericht stellt in Sonnen­berg v. Amaya Group Holdings Ltd. am 15. Januar 2016 fest, dass die Gesetze heute weniger rele­vant sind - die mora­lische Haltung zu Glücks­spielen hat sich seit dem Präze­denzfall von 1904 geändert. Die Söhne verlieren schon, weil sie ihre Klage zu spät einge­reicht haben.

Die klagenden Mütter fallen unter den Begriff jedermann, doch verlie­ren sie eben­falls. Jeder­mann sollte Gewin­ner verkla­gen können, um das Glücks­spiel auszu­rotten. Hier konnte das Gericht jedoch keinen Gewin­ner ausmachen. Die Internet-An­bieter sind keine Gewinner, da sie die Gewinne den anderen Teil­nehmern auszahlen. Sie selbst streichen höch­stens Gebüh­ren ein. Das alte straf­recht­liche Glücks­spiel­verbot, das die Kläger zusätz­lich zitieren, greift nicht, weil es keinen zivil­recht­lichen Anspruch einräumt, erklärt das Gericht lesens­wert.


Samstag, den 16. Jan. 2016

Darf Prediger mit Megafon tönen, wo und wann er will?  

.   Die Redefreiheit erlaubt viel, auch den auf Plätzen und an Straßenecken allgegenwärtigen amerikanischen Prediger. Doch darf er, und wenn ja, wo und wann, laut tönen? Eine kalifornische Strandgemeinde hatte das Geplärre satt und verbot Megafone in der Nähe des Rathauses und von Schulen und Strand.

Der Prediger focht das Verbot an. Auf der Grundlage des ersten Verfassungs­zusatzes, der die Rede-, Petitions- und Religionsfreiheiten schützt, gewann er. Doch am 14. Januar 2016 musste er in Steve Klein v. City of Laguna Beach eine Niederlage einstecken.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco erklärte lesenswert die strittigen Tatsachen, die Verfassungs­grundlagen samt zulässigen Grenzen der Redefreiheit und das unter­gerichtliche Ergebnis. Das Untergericht hatte auch die Erstattung der Prozess­kosten geprüft und gegen den Prediger entschieden. Diesen Beschluss bestätigte das Gericht nun mit weiterer Erläuterung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.