Verlorenen Einsatz in Internet-Glücksspiel einklagen?
CK • Washington. Zwei Glücksspieler und ihre Mütter verklagen Glücksspiel-Veranstalter, die Internet-Gambling anboten. Die Söhne verloren ihren Einsatz und berufen sich auf uralte Gesetze, die es ihnen gestatten, ihren verlorenen Einsatz von mehr als $50 klageweise zurückzufordern. Die Mütter klagen für den Fall, dass ihre Söhne verlieren, aufgrund der gesetzlichen Regel, dass jedermann den Gewinner verklagen darf, wenn der Verlierer nicht binnen von sechs Monaten geklagt hat.
Vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verlieren alle. Das Gericht stellt in Sonnenberg v. Amaya Group Holdings Ltd. am 15. Januar 2016 fest, dass die Gesetze heute weniger relevant sind - die moralische Haltung zu Glücksspielen hat sich seit dem Präzedenzfall von 1904 geändert. Die Söhne verlieren schon, weil sie ihre Klage zu spät eingereicht haben.
Die klagenden Mütter fallen unter den Begriff jedermann, doch verlieren sie ebenfalls. Jedermann sollte Gewinner verklagen können, um das Glücksspiel auszurotten. Hier konnte das Gericht jedoch keinen Gewinner ausmachen. Die Internet-Anbieter sind keine Gewinner, da sie die Gewinne den anderen Teilnehmern auszahlen. Sie selbst streichen höchstens Gebühren ein. Das alte strafrechtliche Glücksspielverbot, das die Kläger zusätzlich zitieren, greift nicht, weil es keinen zivilrechtlichen Anspruch einräumt, erklärt das Gericht lesenswert.
Vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verlieren alle. Das Gericht stellt in Sonnenberg v. Amaya Group Holdings Ltd. am 15. Januar 2016 fest, dass die Gesetze heute weniger relevant sind - die moralische Haltung zu Glücksspielen hat sich seit dem Präzedenzfall von 1904 geändert. Die Söhne verlieren schon, weil sie ihre Klage zu spät eingereicht haben.
Die klagenden Mütter fallen unter den Begriff jedermann, doch verlieren sie ebenfalls. Jedermann sollte Gewinner verklagen können, um das Glücksspiel auszurotten. Hier konnte das Gericht jedoch keinen Gewinner ausmachen. Die Internet-Anbieter sind keine Gewinner, da sie die Gewinne den anderen Teilnehmern auszahlen. Sie selbst streichen höchstens Gebühren ein. Das alte strafrechtliche Glücksspielverbot, das die Kläger zusätzlich zitieren, greift nicht, weil es keinen zivilrechtlichen Anspruch einräumt, erklärt das Gericht lesenswert.