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Samstag, den 16. Jan. 2016

Verlorenen Einsatz in Internet-Glücksspiel einklagen?

 
.   Zwei Glücksspieler und ihre Mütter verklagen Glücks­spiel-Veran­stalter, die Internet-Gambling anboten. Die Söhne verloren ihren Einsatz und berufen sich auf uralte Gesetze, die es ihnen gestatten, ihren verlo­renen Einsatz von mehr als $50 klage­weise zurückzu­fordern. Die Mütter klagen für den Fall, dass ihre Söhne ver­lieren, aufgrund der gesetzlichen Regel, dass jeder­mann den Gewinner verklagen darf, wenn der Ver­lierer nicht binnen von sechs Monaten geklagt hat.

Vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verlie­ren alle. Das Gericht stellt in Sonnen­berg v. Amaya Group Holdings Ltd. am 15. Januar 2016 fest, dass die Gesetze heute weniger rele­vant sind - die mora­lische Haltung zu Glücks­spielen hat sich seit dem Präze­denzfall von 1904 geändert. Die Söhne verlieren schon, weil sie ihre Klage zu spät einge­reicht haben.

Die klagenden Mütter fallen unter den Begriff jedermann, doch verlie­ren sie eben­falls. Jeder­mann sollte Gewin­ner verkla­gen können, um das Glücks­spiel auszu­rotten. Hier konnte das Gericht jedoch keinen Gewin­ner ausmachen. Die Internet-An­bieter sind keine Gewinner, da sie die Gewinne den anderen Teil­nehmern auszahlen. Sie selbst streichen höch­stens Gebüh­ren ein. Das alte straf­recht­liche Glücks­spiel­verbot, das die Kläger zusätz­lich zitieren, greift nicht, weil es keinen zivil­recht­lichen Anspruch einräumt, erklärt das Gericht lesens­wert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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