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Sonntag, den 17. Jan. 2016

Statt $944.583 Honorar nur $466.028: Revidiert

 
.   Voller Stolz, eine chinesische Firma in den USA zum Vergleich animiert zu haben statt in China klagen zu müssen, beantragte ein Sammel­kläger­anwalt eine Honorar­beteili­gung von 25% des Vergleichs­betrags von $3.78 Mio., mithin $944.584. Als das Gericht ihm nur $466.028 gewährte, folgte die Revision in San Francisco.

Dort entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall McGee v. China Motors am 15. Januar 2016 zu seinen Gunsten. Dazu musste die Revi­sion einen richter­lichen Ermessens­miss­brauch bejahen. Diesen führt es detail­liert und lesens­wert aus. Der richter­liche Kosten­ansatz igno­rierte das Präze­denzfall­recht in mehreren Punkten.

Weil der Fall komplex war und das Risiko eines Prozesses im Ausland barg, doch erfolg­reich abge­schlossen wurde, hoffte der Anwalt auch auf einen Bonus. Wäh­rend die Revi­sion die Herab­setzung des Hono­rars aufhob, wollte sie den Bonus nicht bei der noch unter­entwickel­ten Beweis­lage für eine Anhe­bung beurteilen. Der Prozess wurde folglich mit entspre­chenden Leit­sätzen an das Unter­gericht zurück­verwiesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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