Statt $944.583 Honorar nur $466.028: Revidiert
CK • Washington. Voller Stolz, eine chinesische Firma in den USA zum Vergleich animiert zu haben statt in China klagen zu müssen, beantragte ein Sammelklägeranwalt eine Honorarbeteiligung von 25% des Vergleichsbetrags von $3.78 Mio., mithin $944.584. Als das Gericht ihm nur $466.028 gewährte, folgte die Revision in San Francisco.
Dort entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall McGee v. China Motors am 15. Januar 2016 zu seinen Gunsten. Dazu musste die Revision einen richterlichen Ermessensmissbrauch bejahen. Diesen führt es detailliert und lesenswert aus. Der richterliche Kostenansatz ignorierte das Präzedenzfallrecht in mehreren Punkten.
Weil der Fall komplex war und das Risiko eines Prozesses im Ausland barg, doch erfolgreich abgeschlossen wurde, hoffte der Anwalt auch auf einen Bonus. Während die Revision die Herabsetzung des Honorars aufhob, wollte sie den Bonus nicht bei der noch unterentwickelten Beweislage für eine Anhebung beurteilen. Der Prozess wurde folglich mit entsprechenden Leitsätzen an das Untergericht zurückverwiesen.
Dort entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall McGee v. China Motors am 15. Januar 2016 zu seinen Gunsten. Dazu musste die Revision einen richterlichen Ermessensmissbrauch bejahen. Diesen führt es detailliert und lesenswert aus. Der richterliche Kostenansatz ignorierte das Präzedenzfallrecht in mehreren Punkten.
Weil der Fall komplex war und das Risiko eines Prozesses im Ausland barg, doch erfolgreich abgeschlossen wurde, hoffte der Anwalt auch auf einen Bonus. Während die Revision die Herabsetzung des Honorars aufhob, wollte sie den Bonus nicht bei der noch unterentwickelten Beweislage für eine Anhebung beurteilen. Der Prozess wurde folglich mit entsprechenden Leitsätzen an das Untergericht zurückverwiesen.