Der Finanzhandel bleibt eingeschränkt, und zwar auch mit Wirkung für Drittländer. Wer aus Deutschland mit Personen auf der gekürzten schwarzen OFAC-Liste Geldgeschäfte macht, kann auch heute noch in den USA verfolgt werden.
Das Schatzamt in Washington hat am 16. Januar 2016 zur Vermeidung von Missverständnissen eine Klarstellung mit einem Verzeichnis der auf der Denial List verbleibenden Personen mit neuer Suchfunktion veröffentlicht: List of Persons Identified as Blocked Solely Pursuant to Executive Order 13599.