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Montag, den 25. Jan. 2016

Schutz des Anwaltsgeheimnisses im Beweisverfahren  

.   Im Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren dürfen die Parteien sich gegenseitig umfassend Beweise abfordern, aber durch das An­walts­geheimnis geschützte Beweise unterliegen besonderem Schutz. In Federal Trade Commission v. Staples Inc. erörterte das Bundes­gericht der Hauptstadt die Ausnahmen, nach denen Anwaltsvermerke offenzulegen sind.

Das klagende Kartellkontrollamt beantragte ein Verschmelzungsverbot für die beklagten Unternehmen, die ihrerseits vom Amt im Beweisverfahren Dokumen­te verlangten. Das Amt verweigerte in der Discovery etwa 850 anwaltliche Ver­merke, weil diese von der Attorney Work-Product-Ausnahme erfasst seien. Das Gericht lehnte am 21. Januar 2016 die Ausnahmen zur Ausnahme ab.

Eine Verweigerung kann bei zwei Arten von Attorney Work-Product durch­bro­chen werden: Bei Vermerken über Tatsachen und bei Vermerken mit einer Wür­digung der Rechtslage und resultierenden Empfehlungen. Dieser Fall betraf nur Faktensammlungen im Sinne der Rule 26(b)(3)(A) Federal Rules of Civil Procedure.

Das Gericht darf ihre Herausgabe anordnen, wenn ein wesentliches Bedürfnis, substantial Need, für die Informationen besteht und ein Härtefall vorliegt: Nur mit undue Hardship könnte die fordernde Partei die Fakten selbst sammeln. Selbst dann sind nach Rule 26(b)(3)(B) FRCP Vermerke auszunehmen, die Ein­drücke, Folgerungen, Bewertungen und Strategien enthalten. Beide Merkmale waren hier nicht belegt. Deshalb entschied das Gericht für das Amt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.