Am 26. Januar 2016 verkündete das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall Goldstein v. United States Department of State eine aufschlussreiche Klageabweisungsbegründung. Auf 29 Seiten erklärt sie die Beeinträchtigung anwaltlicher Dienstleistungen durch die Verordnung bei Vermittlungsgeschäften, die der klagende Rechtsanwalt als verfassungswidrig gerügt hatte.
Die Abweisung erfolgte, weil dem Anwalt noch keine Verletzung vorgeworfen worden war: The Court agrees that Plaintiff lacks standing and that this case is not yet ripe and therefore will grant Defendants’ motion to dismiss. Das Gericht schloss sich der Auffassung des zuständigen Ministeriums, die Klage sei unschlüssig, nicht an. Das Urteil liefert Argumente für die Verfassungswidrigkeit diverser Exportkontrollgesetze.