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Samstag, den 30. Jan. 2016

Friedensvertrag bedeutet nicht Rechtsfrieden  

.   Manche Staaten schließen Abkommen mit anderen, um Rechtsfrieden zu finden. Abgesehen davon, dass der Begriff in den USA kaum verstanden wird, ist seine Wirkung auch nicht über einen Friedensvertrag zu erzielen, wie am 29. Januar 2015 der Revisions­beschluss in Simon v. Republic of Hungary verdeut­lichte.

In Washington, DC, überprüfte das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt eine Klageabweisung. Naziopfer und -enteignete verklagten Ungarn vor dem Bun­des­gericht der Hauptstadt. Das Gericht wies die Klage wegen der Staats­immuni­tät nach dem Foreign Sovereign Immunities Act ab.

Die Revision gelangte jedoch zum Ergebnis, dass der Friedensvertrag die Immu­ni­tätsschranke des FSIA nicht greifen lässt, während die Enteignungsaus­nahme des FSIA wirken kann. Die konkrete Anwendung dieser Ausnahme ist nach weiterer Tatsachenermittlung im Untergericht zu klären.

Ein schlechter Tag für Ungarn und Staaten, die vom Friedensvertrag Rechts­sicher­heit oder Rechts­frieden und als Souverän die Abweisung wegen ihrer Staats­immunität erwarten!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.