Vor dem Bundesgericht verlor die Firma, weil es die Schilderordnung für eine ortsangemessene Einschränkung der Redefreiheit hielt. Das Urteil hielt der Revision stand, doch hob es der Supreme Court der USA auf; s. 135 S. Ct. 2893 (2015), gestützt auf Reed v. Town of Gilbert. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond prüfte nun, wie die zwischenzeitlich geänderte Schilderordnung und die vorherige wirken.
Die alten Regeln begrenzten nicht nur Ort und Gestaltung von Schildern, sondern auch den Inhalt der gewerblichen Rede, stellte es fest. Sie verletzten das vom Supreme Court aufgestellte Prinzip. Die neue Ordnung erlaubt jedoch den Firmenprotest in der erfolgten Art, sodass die Klage erledigt ist. Der Schadensersatzanspruch beurteilt sich an der Rechtslage zur Zeit der Berufungseinlegung, also aufgrund der seinerzeit bestehenden Verletzung des Verfassungsrechts auf Redefreiheit.